top of page
FAQ
FAQ
NiSV & Fachkunde – die Grundlagen
Unsere Schulungen
Prüfung & Zertifikat
Aktualisierung alle 5 Jahre
Buchung, Kosten & Zahlung
Die NiSV ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“. Sie regelt unter anderem, wer kosmetische Behandlungen mit Laser, IPL, Ultraschall und elektromagnetischen Feldern durchführen darf. Wer solche Geräte am Menschen anwendet, braucht dafür eine nachgewiesene Fachkunde.
Seit dem 31.12.2020. Seitdem dürfen kosmetische Anwendungen mit Laser und IPL, zum Beispiel die dauerhafte Haarentfernung, nur noch von Personen mit der passenden NiSV-Fachkunde durchgeführt werden.
Für Laser und intensive Lichtquellen (IPL) brauchst du zwei Module:
Die Haut und ihre Anhangsgebilde (mindestens 80 Lerneinheiten)
Optische Strahlung (mindestens 120 Lerneinheiten)
Erst mit beiden bestandenen Modulen hast du die Fachkunde für Laser und IPL. Das Modul Optische Strahlung deckt Laser und IPL gemeinsam ab – du brauchst keine getrennte Schulung pro Gerätetyp.
Ja. Die dauerhafte Haarentfernung mit Laser oder IPL ist eine der häufigsten Anwendungen, für die die NiSV-Fachkunde Pflicht ist – mit den Modulen „Die Haut und ihre Anhangsgebilde“ und „Optische Strahlung“.
Ja. Die Fachkunde ist an die Person gebunden, die das Gerät am Menschen anwendet – nicht an das Studio. Jede Mitarbeiterin, die selbst mit Laser oder IPL behandelt, braucht ihre eigene Fachkunde.
Seit dem 31.12.2020 sind unter anderem diese Anwendungen approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten: Tattooentfernung, Entfernung pigmentierter Hautveränderungen, Behandlung von Gefäßveränderungen und die thermische Fettgewebereduktion. Die kosmetische NiSV-Fachkunde berechtigt dazu nicht.
Nein. Das Haut-Modul ist die gemeinsame Grundlage für alle NiSV-Fachkundegruppen, also auch für Ultraschall und EMF. Ist dein Nachweis noch gültig, kannst du direkt mit „Optische Strahlung“ weitermachen.
bottom of page
.png)